Digitalbonus Bayern 2026:
Förderung für Ihre Digitalisierung

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro, beim Digitalbonus Plus bis 30.000 Euro. Er gilt für kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern und läuft bis 31.12.2027.

Wir kennen die Richtlinie im Detail und schnüren Projekte so, dass sie förderfähig werden.

50 %
der förderfähigen Ausgaben übernimmt der Freistaat
7.500 €
maximaler Zuschuss beim Digitalbonus Standard
30.000 €
beim Digitalbonus Plus mit Innovationsgehalt

Wie hoch ist der Digitalbonus?

Der Freistaat übernimmt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Der Digitalbonus Standard zahlt maximal 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt. Gefördert wird ab 4.000 Euro förderfähiger Projektsumme.

Förderfähige Ausgaben15.000 € und mehrStandard-Deckel 7.500 €Der Freistaat zahlt mit: bis zu 50 %Ihr AnteilMindest-Invest 4.000 €darunter fördert der Freistaat nicht05.00010.00015.000Mit besonderem Innovationsgehalt: Digitalbonus Plus bis 30.000 €

Digitalbonus Standard

bis 7.500 €

Der Normalfall für kleine Betriebe: Abläufe digitalisieren, Anfragen und Angebote automatisieren, IT-Sicherheit heben. 50 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.

Digitalbonus Plus

bis 30.000 €

Für Vorhaben mit echtem Innovationsgehalt, die Richtlinie nennt künstliche Intelligenz ausdrücklich. Die Messlatte liegt höher, der Zuschuss auch.

bis zu 50 %
Fördersatz
4.000 €
Mindest-Invest, förderfähig
bis 31.12.2027
Programm läuft
300.000 € / 3 Jahre
Beihilfe-Rahmen (De-minimis)

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Wer bekommt den Digitalbonus?

Die Voraussetzungen im Überblick: Gefördert werden kleine gewerbliche Unternehmen, weniger als 50 Mitarbeiter, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mit Betriebsstätte in Bayern. Ein Handwerksbetrieb mit 12 Leuten in Niederbayern? Genau dafür ist das Programm gemacht.

Weniger als 50 MitarbeiterKleine Unternehmen stehen im Zentrum des Programms.
Höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder BilanzsummeDie KMU-Grenze der Richtlinie, eine der beiden Zahlen genügt.
Betriebsstätte in BayernDort läuft auch das Projekt, zuständig ist die Bezirksregierung am Ort der Durchführung.
Gewerbliche WirtschaftHandwerk, Bau, Handel, Dienstleistung: genau für diese Betriebe ist der Bonus gedacht.

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Ist eine Website förderfähig?

Eine reine Standard-Webseite ist nicht förderfähig. Das steht wörtlich in der Richtlinie, Ziffer 5.3.3. Förderfähig wird Ihr Projekt, wenn es Prozesse digitalisiert: Anfragen, Angebote, Terminbuchung, Kundenverwaltung.

Genau hier entscheidet sich Ihr Zuschuss. Wer nur „eine neue Website“ beantragt, bekommt die Absage. Wer die Abläufe dahinter digitalisiert, ist mitten im Förderzweck des Programms. Manche Anbieter werben trotzdem pauschal mit der „geförderten Website“. Wir nicht. Wir sagen Ihnen vor dem Antrag, was durchgeht und was nicht, und schnüren Ihr Projekt entsprechend.

Schaufenster und Maschine: so wird eine Website zum Förderfall1Anfragekommt über die Website rein2Erfassungautomatisch im System3Angebotgeht am selben Tag raus4Terminsteht im Kalender5CRMKundenverwaltung bleibt aktuell

Das fördert der Freistaat

  • Individuelle Software, die Ihre Abläufe digitalisiert
  • Anfragen-, Angebots- und Auftragsprozesse
  • Terminbuchung und Kundenverwaltung (CRM)
  • Hardware für Digitalisierung und IT-Sicherheit
  • Implementierung, Integration, Schulung (gedeckelt)

Das fördert er nicht

  • Reine Standard-Webseiten und Standard-Webshops
  • Standard-Software von der Stange
  • Standard-Online-Marketing (Anzeigen, Social Media)
  • Bereits begonnene oder beauftragte Projekte
  • Personal- und Reisekosten

Richtig geschnürt heißt: Die Website ist das Schaufenster, die digitalisierten Abläufe dahinter sind der Förderfall. Genau so schnüren wir Ihr Projekt, damit die Bezirksregierung den Förderzweck auf den ersten Blick erkennt.

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In 2 Minuten: Sind Sie förderfähig?

Sechs Fragen zu den amtlichen Kernkriterien, ein ehrliches Ergebnis. Keine E-Mail nötig, keine Wartezeit, und es wird nichts übertragen: Der Check läuft komplett in Ihrem Browser.

Förder-Check · läuft in Ihrem Browser
  • Betriebsstätte in Bayern
  • unter 50 Mitarbeiter
  • max. 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
  • gewerbliche Wirtschaft
  • förderfähige Ausgaben ab 4.000 Euro
  • noch nichts beauftragt oder begonnen
Läuft komplett in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Gilt der Digitalbonus auch für Freiberufler?

Nein. Freie Berufe, darunter Ärzte, Anwälte und Steuerberater, fördert das Land nicht, ebenso wenig medizinische Einrichtungen. Daran ändert auch geschicktes Formulieren nichts.

Für Sie zählt deshalb die andere Frage: Was bringt Ihnen die Website? Wie stark Sichtbarkeit wirkt, sehen Sie an unseren Referenzen. Was in Ihrer Branche möglich ist, zeigen wir Ihnen im Erstgespräch, für Praxen gibt es eine eigene Seite.

Wie beantrage ich den Digitalbonus in Bayern?

Der Antrag läuft digital über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs bei der zuständigen Bezirksregierung. Entscheidend: Er muss gestellt sein, bevor Ihr Projekt beginnt.

01

Projekt förderfähig schnüren

Hier entscheidet sich alles. Die Bezirksregierung fördert Prozessdigitalisierung, keine Schaufenster. Wer das Projekt falsch zuschneidet, bekommt die Absage, bevor es losgeht.

02

ELSTER-Unternehmenskonto bereithalten

Seit Mai 2025 Pflicht: Der Antrag läuft nur über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs. Steuerberater oder Dritte dürfen nicht mehr für Sie einreichen.

03

Antrag bei der Bezirksregierung stellen

Zuständig ist die Bezirksregierung am Ort der Durchführung, für uns in der Region meist die Regierung von Niederbayern in Landshut.

04

Vor Projektbeginn: nichts bestellen

Der Antrag muss vor dem Start gestellt sein. Eine Bestellung oder ein unterschriebenes Angebot vor der Einreichung macht das ganze Projekt unförderbar.

05

Eingangsbestätigung abwarten, dann starten

Sobald die Antragseingangsbestätigung da ist, dürfen Sie loslegen. Die Bewilligung selbst folgt später, dieses Risiko klären wir vorher ehrlich mit Ihnen.

Das Kontingent entscheidet mit

Die Anträge öffnen monatlich neu: am ersten Werktag, 10:00 Uhr. Ist das Kontingent vergeben, heißt es warten auf den Folgemonat. Deshalb liegt der fertig vorbereitete Antrag am besten schon bereit, bevor das Fenster aufgeht. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Monatsraster · Kontingent-FensterMoDiMiDoFrSaSo1. Werktag · 10:00 Uhr: Fenster öffnetIst das Monatskontingent vergeben, schließt das Fenster bis zum Folgemonat.

Klingt nach viel? Den Antrag bereiten wir mit Ihnen vor und schnüren Ihr Projekt förderfähig. Einreichen müssen Sie selbst über Ihr ELSTER-Konto, so schreibt es das Land vor. Den Rest nehmen wir Ihnen ab.

Ein Rechenbeispiel

Der Zuschuss gilt nie für das ganze Projekt, sondern für die förderfähige Basis: die Prozessdigitalisierung. Reine Gestaltung, Standard-Software und Marketing zählen laut Richtlinie nicht dazu. So sieht das konkret aus, mit bewusst vereinfachten Beispielwerten:

Beispiel 1 · Schreinerei, 14 Mitarbeiter
Neue Website plus digitales Anfragen-Management und Angebotsprozess
Förderfähige Basis (Prozess-Anteil, Beispiel) 6.000 €
Fördersatz des Freistaats 50 %
Möglicher Zuschuss3.000 €
Beispiel 2 · Elektrobetrieb, 9 Mitarbeiter
Angebots- und Anfragen-Automatisierung mit Terminbuchung und Kundenverwaltung
Förderfähige Basis (Prozess-Anteil, Beispiel) 9.000 €
Fördersatz des Freistaats 50 %
Möglicher Zuschuss4.500 €

Über die Bewilligung entscheidet die Bezirksregierung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Was in Ihrem Fall förderfähig ist und wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, rechnen wir vor dem Start gemeinsam durch.

Häufige Fragen zum Digitalbonus

Der Digitalbonus Standard ist der Zuschuss des Freistaats für kleine Unternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Gefördert werden Digitalisierung von Prozessen und IT-Sicherheit, nicht Standard-Webseiten. Das Programm läuft bis 31.12.2027.
Grundsätzlich jeden Monat neu: Das Kontingent öffnet am ersten Werktag um 10:00 Uhr. Ist es erschöpft, heißt es warten bis zum Folgemonat. Deshalb liegt der fertig vorbereitete Antrag am besten schon bereit, bevor das Fenster aufgeht.
Je Förderbereich einmal über die gesamte Laufzeit: einmal Digitalisierung, einmal IT-Sicherheit, also höchstens zwei Anträge pro Unternehmen. Umso wichtiger, dass der eine Digitalisierungs-Antrag richtig geschnürt ist.
Nein. Seit Mai 2025 verlangt das Land das ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Betriebs, Dritte dürfen nicht mehr einreichen. Wir bereiten alles mit Ihnen vor, den letzten Klick machen Sie selbst über Ihr Konto.
Dann nimmt die Bezirksregierung in dem Monat keine neuen Anträge mehr an und Sie versuchen es am ersten Werktag des Folgemonats wieder. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, das sagen wir so klar, wie es in der Richtlinie steht.
Ja. Der Zuschuss zählt auf Ihren De-minimis-Rahmen: höchstens 300.000 Euro staatliche Beihilfen innerhalb von drei Jahren, EU-weit gerechnet. Für die meisten kleinen Betriebe ist das kein Hindernis, geprüft wird es trotzdem.
Nein. Gefördert wird das einmalige Digitalisierungsprojekt. Laufende Kosten wie Hosting, Wartung oder Software-Abos zahlt der Zuschuss nicht, ebenso wenig Personal- und Reisekosten oder bereits begonnene Projekte.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und das Monatskontingent ist begrenzt. Deshalb klären wir vor dem Start ehrlich, wie wahrscheinlich die Förderung für Ihr Vorhaben ist und was Ihr Projekt ohne Zuschuss kostet. Sie gehen kein blindes Risiko ein.

Alle Förderzahlen stammen aus der amtlichen Quelle digitalbonus.bayern, Stand Juli 2026.

Der Zuschuss liegt bereit.
Die Frage ist, ob Ihr Projekt richtig geschnürt ist.

Die Förderbegleitung ist kostenfrei dabei: Wir schnüren Ihr Projekt förderfähig, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten ihn bis zur Einreichung. Was wir dabei digitalisieren, zeigt Prozesse & Automatisierung.

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