Digitalbonus Bayern 2026:
Förderung für Ihre Digitalisierung
Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro, beim Digitalbonus Plus bis 30.000 Euro. Er gilt für kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern und läuft bis 31.12.2027.
Wir kennen die Richtlinie im Detail und schnüren Projekte so, dass sie förderfähig werden.
Wie hoch ist der Digitalbonus?
Der Freistaat übernimmt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Der Digitalbonus Standard zahlt maximal 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt. Gefördert wird ab 4.000 Euro förderfähiger Projektsumme.
Digitalbonus Standard
Der Normalfall für kleine Betriebe: Abläufe digitalisieren, Anfragen und Angebote automatisieren, IT-Sicherheit heben. 50 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.
Digitalbonus Plus
Für Vorhaben mit echtem Innovationsgehalt, die Richtlinie nennt künstliche Intelligenz ausdrücklich. Die Messlatte liegt höher, der Zuschuss auch.
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Wer bekommt den Digitalbonus?
Die Voraussetzungen im Überblick: Gefördert werden kleine gewerbliche Unternehmen, weniger als 50 Mitarbeiter, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mit Betriebsstätte in Bayern. Ein Handwerksbetrieb mit 12 Leuten in Niederbayern? Genau dafür ist das Programm gemacht.
Unsicher, ob Ihr Betrieb dabei ist? Der Check klärt es in 2 Minuten. Zum Förder-Check
Ist eine Website förderfähig?
Eine reine Standard-Webseite ist nicht förderfähig. Das steht wörtlich in der Richtlinie, Ziffer 5.3.3. Förderfähig wird Ihr Projekt, wenn es Prozesse digitalisiert: Anfragen, Angebote, Terminbuchung, Kundenverwaltung.
Genau hier entscheidet sich Ihr Zuschuss. Wer nur „eine neue Website“ beantragt, bekommt die Absage. Wer die Abläufe dahinter digitalisiert, ist mitten im Förderzweck des Programms. Manche Anbieter werben trotzdem pauschal mit der „geförderten Website“. Wir nicht. Wir sagen Ihnen vor dem Antrag, was durchgeht und was nicht, und schnüren Ihr Projekt entsprechend.
Das fördert der Freistaat
- Individuelle Software, die Ihre Abläufe digitalisiert
- Anfragen-, Angebots- und Auftragsprozesse
- Terminbuchung und Kundenverwaltung (CRM)
- Hardware für Digitalisierung und IT-Sicherheit
- Implementierung, Integration, Schulung (gedeckelt)
Das fördert er nicht
- Reine Standard-Webseiten und Standard-Webshops
- Standard-Software von der Stange
- Standard-Online-Marketing (Anzeigen, Social Media)
- Bereits begonnene oder beauftragte Projekte
- Personal- und Reisekosten
Richtig geschnürt heißt: Die Website ist das Schaufenster, die digitalisierten Abläufe dahinter sind der Förderfall. Genau so schnüren wir Ihr Projekt, damit die Bezirksregierung den Förderzweck auf den ersten Blick erkennt.
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In 2 Minuten: Sind Sie förderfähig?
Sechs Fragen zu den amtlichen Kernkriterien, ein ehrliches Ergebnis. Keine E-Mail nötig, keine Wartezeit, und es wird nichts übertragen: Der Check läuft komplett in Ihrem Browser.
- Betriebsstätte in Bayern
- unter 50 Mitarbeiter
- max. 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
- gewerbliche Wirtschaft
- förderfähige Ausgaben ab 4.000 Euro
- noch nichts beauftragt oder begonnen
Gilt der Digitalbonus auch für Freiberufler?
Nein. Freie Berufe, darunter Ärzte, Anwälte und Steuerberater, fördert das Land nicht, ebenso wenig medizinische Einrichtungen. Daran ändert auch geschicktes Formulieren nichts.
Für Sie zählt deshalb die andere Frage: Was bringt Ihnen die Website? Wie stark Sichtbarkeit wirkt, sehen Sie an unseren Referenzen. Was in Ihrer Branche möglich ist, zeigen wir Ihnen im Erstgespräch, für Praxen gibt es eine eigene Seite.
Wie beantrage ich den Digitalbonus in Bayern?
Der Antrag läuft digital über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs bei der zuständigen Bezirksregierung. Entscheidend: Er muss gestellt sein, bevor Ihr Projekt beginnt.
Projekt förderfähig schnüren
Hier entscheidet sich alles. Die Bezirksregierung fördert Prozessdigitalisierung, keine Schaufenster. Wer das Projekt falsch zuschneidet, bekommt die Absage, bevor es losgeht.
ELSTER-Unternehmenskonto bereithalten
Seit Mai 2025 Pflicht: Der Antrag läuft nur über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs. Steuerberater oder Dritte dürfen nicht mehr für Sie einreichen.
Antrag bei der Bezirksregierung stellen
Zuständig ist die Bezirksregierung am Ort der Durchführung, für uns in der Region meist die Regierung von Niederbayern in Landshut.
Vor Projektbeginn: nichts bestellen
Der Antrag muss vor dem Start gestellt sein. Eine Bestellung oder ein unterschriebenes Angebot vor der Einreichung macht das ganze Projekt unförderbar.
Eingangsbestätigung abwarten, dann starten
Sobald die Antragseingangsbestätigung da ist, dürfen Sie loslegen. Die Bewilligung selbst folgt später, dieses Risiko klären wir vorher ehrlich mit Ihnen.
Das Kontingent entscheidet mit
Die Anträge öffnen monatlich neu: am ersten Werktag, 10:00 Uhr. Ist das Kontingent vergeben, heißt es warten auf den Folgemonat. Deshalb liegt der fertig vorbereitete Antrag am besten schon bereit, bevor das Fenster aufgeht. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Klingt nach viel? Den Antrag bereiten wir mit Ihnen vor und schnüren Ihr Projekt förderfähig. Einreichen müssen Sie selbst über Ihr ELSTER-Konto, so schreibt es das Land vor. Den Rest nehmen wir Ihnen ab.
Ein Rechenbeispiel
Der Zuschuss gilt nie für das ganze Projekt, sondern für die förderfähige Basis: die Prozessdigitalisierung. Reine Gestaltung, Standard-Software und Marketing zählen laut Richtlinie nicht dazu. So sieht das konkret aus, mit bewusst vereinfachten Beispielwerten:
Über die Bewilligung entscheidet die Bezirksregierung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Was in Ihrem Fall förderfähig ist und wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, rechnen wir vor dem Start gemeinsam durch.
Häufige Fragen zum Digitalbonus
Alle Förderzahlen stammen aus der amtlichen Quelle digitalbonus.bayern, Stand Juli 2026.
Der Zuschuss liegt bereit.
Die Frage ist, ob Ihr Projekt richtig geschnürt ist.
Die Förderbegleitung ist kostenfrei dabei: Wir schnüren Ihr Projekt förderfähig, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten ihn bis zur Einreichung. Was wir dabei digitalisieren, zeigt Prozesse & Automatisierung.
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